Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wissmann Consulting

 

Zum besseren Verständnis werden vorab einige Begrifflichkeiten erläutert:

Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen Wissmann Consulting die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.

Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen Wissmann Consulting ein fertiges Werk/einen Erfolg schuldet.

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Änderungen
(1) Die folgenden Bedingungen sollen das Vertragsverhältnis zwischen Wissmann Consulting, vertreten durch Frank Wissmann, Bolbergstraße 11, 72820 Sonnenbühl – nachfolgend „Wissmann Consulting“ – genannt und dem jeweiligen Kunden abschließend in der jeweils aktuell gültigen Fassung regeln und gelten ausschließlich.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Wissmann Consulting hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, auch wenn bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.
(4) Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist danach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit der Abgabe einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung sichert der Kunde zu, dass er Unternehmer ist oder als vertretungsberechtigte Person eines Unternehmers oder Unternehmens eine Willenserklärung abgibt.
(5) Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a. individuelle Vereinbarungen
b. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c. die gesetzlichen Regelungen.
(6) Wissmann Consulting behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Davor wird der Kunde über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Kenntnis gesetzt und ihm die geänderten Bedingungen übermittelt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist Wissmann Consulting berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
(1) Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von Wissmann Consulting unterbreiteten Angebots durch den Kunden oder durch Leistungsaufnahme seitens Wissmann Consulting zustande. Wissmann Consulting hält sich dabei 30 Tage an ein unterbreitetes Angebot gebunden.
(2) Wissmann Consulting bietet unter anderem folgende Vertragsgegenstände an:
a) Beratung/Consulting bezgl. Internetpräsenz und andere Werbemöglichkeiten des Kunden wie Print, Radio etc.,
b) Webdesign, d.h. erstellen, einrichten und/oder überarbeiten einer Webseite
c) Webseiten Pflege und Wartung,
und/oder
d) Webhosting, d.h. zur Verfügung stellen von Server und Domains.
(3) Der Umfang sowie die Art der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden bzw. in der Leistungsbeschreibung von Wissmann Consulting.
(4) Zusätzliche und/oder nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs und/oder der Leistungsart bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
(5) Bei der Ausführung der Leistungen darf sich Wissmann Consulting, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch der Hilfe Dritter bedienen (=Erfüllungsgehilfen).
(6) Als Leistungsort gilt der Sitz von Wissmann Consulting, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich bei Dauerschuldverhältnissen aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Kalenderjahr. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 3 Monate zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
(3) Bei einem Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit, ist das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende eines Kalenderjahres kündbar.
(4) Die Kündigung muss in allen Fällen in Textform erklärt werden.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Auf Seiten von Wissmann Consulting besteht ein wichtiger Grund insbesondere, wenn der Kunde mit der Entrichtung für zwei fällige monatliche Rechnungen oder bei mehreren fälligen monatlichen Rechnungen mit einem erheblichen Teil davon, in Verzug ist.
(6) Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, gleich welcher Art, sind die bereits erbrachten Leistungen von Wissmann Consulting bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung zu vergüten. Das Recht des Nachweises eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Alle Preise verstehen sich als Netto-Endpreise ggf. zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus (z.B. Abschlagszahlung, Ratenzahlung) richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen. Das Entgelt für die von Wissmann Consulting erbrachte vertragsgegenständliche Leistung wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar, Stundensatz) oder als Festpreis vereinbart.
(3) Wissmann Consulting ist im Rahmen von länger andauernden Projekten berechtigt, Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen zu stellen.
(4) Wissmann Consulting ist berechtigt, im Einzelfall Vorschüsse zu berechnen, soweit sie angemessen und dem Kunden zumutbar sind.
(5) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zu entrichten.
(6) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen und/oder Teilrechnungen sind gegenüber Wissmann Consulting binnen vier Wochen in Textform zu erheben. Erfolgen keine oder verspätete Einwendungen, so gilt die Entgeltabrechnung und/oder Teilrechnung als vom Kunden genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Wissmann Consulting berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und laufende Leistungen zu unterbrechen, sowie Verzugszinsen in der gesetzlich bestimmten Höhe geltend zu machen.
(8) Mehrere Kunden haften für die vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

§ 5 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
(1) Bis zur vollständigen Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises, behält sich Wissmann Consulting an allen gelieferten Werken und Gegenständen das Eigentum vor.
(2) Die Eigentumsrechte an Konzeption, Design und Programmierung bleiben, soweit vertraglich nicht anders geregelt, bei Wissmann Consulting.
(3) Der Kunde erhält mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung an Wissmann Consulting, die nicht ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen von Wissmann Consulting erbrachten Leistungen und/oder erstellten Werken für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung, es sei denn es wurde individuell etwas anderes vereinbart.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte im Ganzen oder in Teilen auf Dritte zu übertragen.
(5) Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft i.S.d. § 13 UrhG bleibt hiervon unberührt. Der Kunde verpflichtet sich zudem, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von Wissmann Consulting nicht zu entfernen.

(6) Wissmann Consulting weist darauf hin, dass bei verschiedenen Bilddatenbanken eine Nutzung der Fotos durch den Kunden nur zulässig ist, wenn Wissmann Consulting die Lizenz an dem jeweiligen Foto überträgt. Wissmann Consulting räumt dem Kunden entsprechend unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung aller Zahlungspflichten aus § 4 des Abschnitts A. Allgemeine Bestimmungen die nach dem Vertragszweck notwendigen Nutzungsrechte in Bezug auf das erstellte Werk ein. Die Einräumung erfolgt im rechtlich zulässigen Umfang auf Basis der Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters, den Wissmann Consulting dem Kunden nennen wird. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten und Wissmann Consulting, für den Fall einer berechtigten Inanspruchnahme durch Dritte auf Grund eines Verstoßes gegen diese Auflage, von allen Ansprüchen freistellen.
(7) Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden zur Nutzung überlassen. Er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung, die zu ihrer Gültigkeit der Textform bedarf. Ein Quellcode wird nicht übergeben.

§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen einzelnen Angeboten/Leistungsbeschreibungen, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von Wissmann Consulting erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
(3) Der Kunde stellt Wissmann Consulting alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Mittel und Daten zur Verfügung. Diesbezüglich hat der Kunde sicherzustellen, dass die von ihm an Wissmann Consulting überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Informationen, Daten, Fotos und/oder Dateien nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere hat der Kunde bezüglich der Weitergabe von personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG und der DS-GVO einzuhalten und ggf. die dafür notwendigen Einwilligungen einzuholen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen und ggf. die dafür nötigen Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche und/oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erstellung von Fotografien und/oder Videos erforderlichen Belehrungen und Einwilligungen der abgebildeten Personen selbst vorzunehmen bzw. einzuholen. Dasselbe gilt für die Aufnahmen bzw. den Dreh an öffentlichen und/oder privaten Orten.
(6) Sofern Dritte Ansprüche nach den vorangegangenen Ziffern gegenüber Wissmann Consulting machen, wird Wissmann Consulting den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Wissmann Consulting insoweit von jeglicher Haftung gegenüber den Dritten freizustellen, Wissmann Consulting bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Wissmann Consulting kein Mitverschulden zur Last fällt.

(7) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, liegt die Impressumspflicht beim Kunden.
(8) Die dauernde Pflege erstellter Webseiten, sowie die Beschaffung einer Internetdomain, eines Zugangs zum Internet und Webhosting sind nicht Gegenstand des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(9) Kommt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Wissmann Consulting berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf und vorheriger Ankündigung, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Wissmann Consulting ist in diesem Fall berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Haftung
(1) Wissmann Consulting haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet Wissmann Consulting nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den, bei Vertragsschluss, typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Für den Verlust von Daten/Programmen und/oder Dateien haftet Wissmann Consulting insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Wissmann Consulting.

§ 8 Höhere Gewalt
Wissmann Consulting ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehene Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 9 Datenschutz, Schweigepflicht
(1) Wissmann Consulting ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Gleiches gilt für den Kunden.
(2) Wissmann Consulting übernimmt es, alle zur Durchführung des Vertrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflich¬ten.
(3) Wissmann Consulting ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 10 Eigenwerbung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Wissmann Consulting Leistungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, öffentlich als Referenz verwendet, in eine Referenzliste zu Werbezwecke aufnimmt und entsprechende Links dazu setzt.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Wissmann Consulting, sofern der Kunde Kaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

B. Besondere Bestimmungen für Consulting/Beratung

§ 1 Pflichten von Wissmann Consulting
(1) Im Rahmen von Consulting/Beratung wird Wissmann Consulting ausschließlich beratend tätig, d.h. es wird nicht der von dem Kunden erhoffte oder angestrebte Erfolg der beauftragten Leistung geschuldet.
(2) Die Verantwortung für die gesamten Aufgaben sowie alle damit verbundenen Entscheidungen liegen ausschließlich beim Kunden

§ 2 Pflichten des Kunden
Im Rahmen von Consulting/Beratung ergeben sich die Pflichten aus dem Angebot und/oder der Leistungsbeschreibung sowie § 6 des Abschnitts A. Allgemeine Bestimmungen. Der Kunde ist auf Jeden Fall zur aktiven Mitarbeit verpflichtet.

C. Besondere Bestimmungen für Werkleistungen

§ 1 Abnahme
(1) Bei den von Wissmann Consulting zu erbringenden Werkleistungen wird Wissmann Consulting dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen, und zwar durch Zusendung/Übergabe der Vertragsgegenstände und/oder der Dateien und/oder Installation an einem vereinbarten Standort.
(2) Der Kunde hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Übergabe der Leistung schriftlich die Abnahme zu erklären, wobei die Einhaltung der Textform genügt.
(3) Wissmann Consulting kann einzelne Leistungen auch zur Teilabnahme anbieten.

§ 2 Gewährleistung
(1) Bei Werkleistungen übernimmt Wissmann Consulting die Mangelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebots vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Wissmann Consulting weist jedoch darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
(2) Wissmann Consulting weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen schriftlichen Mängelbericht mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an Wissmann Consulting zu übergeben. Die Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen.
(5) Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.
(6) Der Kunde wird Wissmann Consulting bei der Mängelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
(7) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Wissmann Consulting ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde darf den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
(8) Die Mängelbeseitigung durch Wissmann Consulting kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunde erfolgen.
(9) Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
(10) Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Sitz von Wissmann Consulting.
(11) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 3 Domains
(1) Subdomains von Wissmann Consulting, welche dem Kunden im Einzelfall provisorisch zur Verfügung gestellt werden, dürfen in keinem Fall Dritten bekannt und/oder zugänglich gemacht werden. Der Kunde stellt Wissmann Consulting bei Überlassung der provisorischen Subdomain vollständig von der Haftung gegenüber Dritten wegen Rechtsverletzungen jeder Art frei.
(2) Soweit im Leistungsumfang die Registrierung von Domain Namen enthalten ist, wird Wissmann Consulting bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft Verwaltungsstelle oder einer anderen Organisation zur Domain Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Diesen Verträgen liegen die jeweils gültigen AGB und Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, u.a. die Regelungen der DENIC zugrunde. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Wissmann Consulting lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Verwaltungsstelle unberührt.
(3) Wissmann Consulting ist berechtigt, die Domain nach Vertragsablauf und vorheriger Aufforderung zum Providerwechsel oder bei fehlender Erreichbarkeit des Kunden und durch Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts durch Wissmann Consulting, zu löschen.

D. Besondere Bestimmungen für Webseitenwartung und -pflege

§ 1 Pflichten von Wissmann Consulting
(1) Im Rahmen der Wartung und Pflege untersucht Wissmann Consulting die vom Kunden gemeldete Fehler der Webseite. Ein Fehler liegt dabei insbesondere vor, wenn die Webseite eine vertraglich geschuldete Funktion nicht oder nicht zutreffend erfüllt oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält.
(2) Der konkrete Leistungsumfang sowie die Reaktionszeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(3) Wissmann Consulting setzt den Kunden über geplante Updates in angemessener Zeit im Voraus, mindestens aber 14 Tage vor deren Installation, in Kenntnis.
(4) Bei der Pflege der überlassenen Webseite wird Wissmann Consulting regelmäßig die neueste Programmversion übermitteln und, soweit erforderlich, installieren.
(5) Die Pflegearbeiten werden in der Regel per Fernwartung durchgeführt. Sofern ausnahmsweise ein direkter Zugriff auf die Datenverarbeitungsanlagen, auf denen das Programm installiert ist, notwendig werden sollte, wird Wissmann Consulting den Kunden kontaktieren, um alle notwendigen Details dazu klären

§ 2 Gewährleistung
(1) Wissmann Consulting übernimmt die Gewähr dafür, dass die vertragsgegenständliche Webseite während der Vertragslaufzeit die vertraglich geschuldeten Funktionen aufweist.
(2) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Zugang der Mängelanzeige.
(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 2 des Abschnitts C. Besondere Bestimmungen für Webdesign und die gesetzlichen Regelungen.

E. Besondere Bestimmungen für Hosting

§ 1 Pflichten von Wissmann Consulting
(1) Wissmann Consulting bietet dem Kunden den Zugang zu einer bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten, Konditionen und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag.
(2) Soweit Wissmann Consulting entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
(3) Wissmann Consulting ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen, soweit ein triftiger Grund vorliegt und diese Änderung unter der Abwägung der Interessen von Wissmann Consulting für den Kunden zumutbar ist.
(4) Wissmann Consulting ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund solcher Anpassungen zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalten, um das Erbringen der Leistungen von Wissmann Consulting zu gewährleisten, so wird Wissmann Consulting dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen.
(5) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Wissmann Consulting liegenden Störungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

§ 2 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von Wissmann Consulting sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) Wissmann Consulting unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren sowie die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit dies für die Nutzung der Dienste von Wissmann Consulting erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden.
b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste von Wissmann Consulting nicht missbräuchlich zu nutzen.
c) selbständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet erforderlich sein sollten;
d) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Folge zu leisten sowie die anerkannte „Etikette“ des Internets zu beachten;
e) erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und nach Abgabe einer Störungsmeldung die Wissmann Consulting durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag,
f) alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Übertragungsweg nur von Wissmann Consulting oder einem von Wissmann Consulting beauftragten Dritten ausführen zu lassen;

g) Wissmann Consulting binnen eines Monats nach Eintritt des Ereignisses,
• jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
• bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
• jede Änderung des Namens, der Firma oder der Rechtsform des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von Wissmann Consulting geführt wird sowie jede Änderung der Anschrift schriftlich anzuzeigen;
h) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen.
(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen in § 6 des Abschnittes A. Allgemeine Bestimmungen.

§ 3 Rechtswidrige Handlungen
(1) Der Kunde hat rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen; dem Kunden ist es insbesondere untersagt:
a) Programme oder Dateien anzubieten, die in Deutschland durch Schutzrechte (z.B. Marken-, Patent-, Urheber- oder Namensrechte) Dritter geschützt sind;
b) Programme oder Dateien anzubieten, deren Inhalt in Deutschland mit Strafe bedroht ist;
c) Programme oder Dateien anzubieten, die in Deutschland Exportrestriktionen unterliegen und deshalb von Deutschland aus nicht weltweit angeboten werden dürfen, ohne dass Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass ein Zugriff außerhalb Deutschlands unmöglich ist;
d) Programme oder Dateien anzubieten, die nach den Exportbestimmungen des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sie entstanden sind, nicht exportiert werden dürfen.
e) Programme oder Dateien anzubieten, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz verstoßen.
f) Programme oder Dateien anzubieten, die gegen Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen,
g) Programme oder Dateien mit ordnungs- oder sittenwidrigem Inhalt anzubieten.
(2) Ein Verstoß gegen die in Abs. 1 genannten Pflichten berechtigt Wissmann Consulting dazu, sofort und ohne Abmahnung die vertraglichen Leistungen einzustellen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
(3) Anstelle einer Kündigung des Vertrages ist Wissmann Consulting auch dazu berechtigt, sofern technisch möglich, die Verbreitung der entsprechenden Programme und/oder Dateien zu unterbinden; eine Minderung des Entgelts, soweit ein solches vereinbart wurde, kann der Kunde in diesen Fällen nicht geltend machen.
(4) Vorstehende Rechte stehen Wissmann Consulting insbesondere dann zu, wenn Wissmann Consulting von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

§ 4 Verfügbarkeit der Dienste, Leistungsverzögerungen
(1) Wissmann Consulting gewährleistet eine Verfügbarkeit seiner Internet-Webserver von 99,5 % im Jahresdurchschnitt. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Wissmann Consulting wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Infrastruktur beheben.
(2) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei volle Kalendertage, ist der Kunde berechtigt, bereits erbrachte Vorleistungen ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zu ihrer Beseitigung – jedoch längstens bis zum nächsten Kündigungstermin – entsprechend von Wissmann Consulting zurückzufordern. Dies gilt jedoch nicht für Entgelte, die der Kunde für die Anmietung des Serverparks zu entrichten hat, soweit die Entrichtung von Entgelt dafür vereinbart wurde.
(3) Eine erhebliche Behinderung liegt insbesondere vor, wenn
a) Der Kunde nicht mehr auf die von Wissmann Consulting angebotene Infrastruktur zugreifen und dadurch die vertraglich vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann,
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
Wissmann Consulting kann dabei die Rückzahlung durch Verrechnung mit einer entsprechenden Minderung der nächsten vertraglich geschuldeten Zahlungen des Kunden bewirken.
(4) Vorstehende Rechte können bei Ausfällen von Diensten, wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Wissmann Consulting liegenden Störung, nicht geltend gemacht werden.

§ 5 Überlassung an Dritte
(1) Die Dienste von Wissmann Consulting dürfen ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von Dritten weder direkt noch mittelbar genutzt werden. Dies gilt nicht für die Nutzung durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftige Personen.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche.
(3) Soweit die Zahlung eines Entgeltes vereinbart wurde, hat der Kunde auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Wissmann Consulting durch Dritte entstanden sind.

§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkungen
(4) Wissmann Consulting haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
(5) Soweit in dem nachstehenden Abs. 3 bis Abs. 8 nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung von Wissmann Consulting auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und auch nach Ablauf einer ihm etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Wissmann Consulting haftet vorbehaltlich der nachstehenden Abs. 3 bis Abs. 8 insbesondere nicht für die über die Webseite abrufbaren und eingegebenen Informationen – weder für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit sowie dafür, dass Rechte Dritter unbelastet sind – noch für Schäden an Rechtsgütern des Kunden sowie für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
(6) Für alle Vermögensschäden durch die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen haftet Wissmann Consulting gem. § 7 Abs. 2 TKV bis zu einem Betrag von 12.500 EUR je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von Wissmann Consulting auf 10 Millionen EUR jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von Wissmann Consulting sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
(8) Mit Ausnahme von Vermögensschäden durch die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen gem. § 7 Abs. 2 TKV gelten die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. 1 bis Abs. 4 nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die Wissmann Consulting vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind. In diesen Fällen gilt § 7 der Allgemeinen Bestimmungen.

 

 

 

 

Zuletzt bearbeitet am 1.9.2021